Allgemeie Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen von Waren, auch wenn diese Lieferungen ohne Verwendung oder ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Liefer- und Zahlungsbedingungen erfolgen. Mit Bestellung bzw. spätestens mit Empfang der Ware bzw. Leistung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen und gelten - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. Rahmenvertrag) - nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Unsere übrigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu vereinbaren. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.

Angebot/Auftrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellungen des Kunden sind das Anbot im Rechtssinn. Erst durch unsere schriftlich, per Telefax oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder Lieferung kommt der Vertrag zustande. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Preise

Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen frei ab unserem Lager. Es wird der Preis nach der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste verrechnet. Bei Reparaturaufträgen ist der Arbeitsaufwand zur Feststellung von Mängeln (Kostenvoranschlag) auch dann zu vergüten, wenn ein Reparaturauftrag nicht erteilt wird. Erfolgt nicht innerhalb von einem Monat nach Erstellung eines Kostenvoranschlags die Auftragserteilung, wird das Gerät im nicht reparierten, zerlegten Zustand an den Kunden retourniert und der Arbeitsaufwand verrechnet.

Lieferzeit

Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn wir trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführen. Vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie z.B. behördliche Eingriffe, Verzögerungen von Vorlieferanten und Arbeitskonflikte verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Gleiches gilt für Zusagen über die Fertigstellung von Reparaturen.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Es liegt jedoch in unserem Ermessen, Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung auszufolgen. Skonto darf nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung abgezogen werden. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen. In diesem Fall ist auch bei gesonderter Skontovereinbarung ein Skontoabzug nicht möglich. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Zahlungsverzug

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, uns die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Kunden jeweils auf die älteste Lieferung angerechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und unsere Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Versand

Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns erbracht. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung des Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.

Gewährleistung/Garantie

Wir garantieren und leisten Gewähr, dass das gelieferte Gerät frei von Material- oder Fertigungsfehlern ist. Diese Garantie und Gewährleistung gilt unter der Voraussetzung, dass das Gerät in Übereinstimmung mit der JUWEL - SCHRAUBTECHNIK Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt wird und die technische Einheit gewahrt wird, d.h. dass nur original JUWEL - SCHRAUBTECHNIK Verbrauchsmaterial, Zubehör oder Ersatzteile oder für JUWEL - SCHRAUBTECHNIK Drehmomentschrauber auch andere, qualitativ gleichwertige Produkte mit dem Gerät verwendet werden. Garantie- und Gewährleistungsansprüche sind – unabhängig auf welche Rechtsgrundlage sie gestützt werden - innerhalb von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum (Rechnungsdatum) geltend zu machen. Diese Frist beginnt durch Lieferung von Ersatzware bzw. Verbesserung nur hinsichtlich der ausgetauschten bzw. verbesserten Teile neu zu laufen. Unsere Gewährleistung und Garantie umfasst nach unserer Wahl die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Gewährleistung und Garantie.

Weitergehende Ansprüche – auf welcher Rechtsgrundlage immer – sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung des Geräts für irgendeinen Zweck, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung für einen bestimmten Zweck werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Garantie- und Gewährleistungsanspruch ist verwirkt, wenn die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden, ebenso im Falle von Reparaturen durch den Kunden oder in fremden Werkstätten. Der Garantie- und Gewährleistungsanspruch ist unverzüglich nach Entdeckung des Mangels geltend zu machen und sind das Gerät und/oder die betroffenen Teile für die Reparatur und/oder Ersatz unverzüglich auf Kosten des Kunden an die zuständige JUWEL Vertretung zu senden.

Diese Regelungen umfassen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen seitens JUWEL - SCHRAUBTECHNIK und ersetzen alle früheren Erklärungen sowie schriftliche oder mündliche Verabredungen betreffend Garantien und Gewährleistungen.

Für Auswahl und Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich. Eine Anwendungsberatung ist nur dann verbindlich, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt wird.

Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Die von uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware an Dritte weiter zu veräußern.

Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Kunde jederzeit den Zutritt zu seinem Betrieb zu. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt der Kunde gegen sonstige Vertragspflichten, so sind wir - nach unserer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrags - berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und dabei die Räume des Kunden zu betreten.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Ansprüche ist Wissen/Sieg. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz (57537 Wissen/Sieg) örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

JUWEL - SCHRAUBTECHNIK Ges.m.b.H.- Ernst Berger und Söhne